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IRTP Transfersperre

Seit dem 07.12.2016 gilt ein neues, verbindliches Verfahren für Inhaberwechsel bei generischen und neuen Top Level Domains. Alle wichtigen Informationen und was dies für Sie als Domain-Inhaber bedeutet, finden Sie hier.

ICANN, die Vergabestelle für generische Top Level Domains (gTLDs – z.B. .COM, .NET, .ORG), führt ein neues, verpflichtendes Inhaberwechselverfahren für gTLDs ein. Die sog. IRTP (Inter-Registrar Transfer Policy) sieht vor, dass beim „Owner Change“ von generischen Domainendungen, also allen gTLDs und neuen TLDs, sowohl der alte als auch der neue Domaininhaber dem Inhaberwechsel zustimmen müssen.

Das neue Inhaberwechselverfahren betrifft ebenfalls Updates von bestehenden Inhaber-Kontakten, sofern sich der Vor- oder Nachname, die Firma (Organisation) oder die E-Mail-Adresse ändert (sog. „Material Change“). Dasselbe gilt auch für eingehende Transfers, wenn Änderungen an den Kontaktdaten vorgenommen werden.

Zusammenfassend:

Durch die Änderung der ICANN, ergeben sich seit dem 07.12.2016 folgende Abläufe:

  • beim Domain-Transfer: ändern sich beim Transfer die Daten des Domain-Inhabers (was in 99% der Fälle passiert), so müssen sowohl der bisherige Inhaber, als auch der neue Inhaber, diese Änderungen bestätigen.
  • bei Änderungen: ändern sich Ihre Kontaktdaten, sprich Name, Firma/Organisation oder auch nur die E-Mailadresse, so muss diese Änderung sowohl durch den bisherigen Domain-Inhaber mit den bisherigen Kontakt-Daten, als auch durch den neuen Domain-Inhaber mit den neuen Kontakt-Daten aktiv bestätigt werden.

Im Detail:

Änderungsbestätigung bei Inhaberwechsel

Nach den neuen ICANN-Bestimmungen müssen zukünftig Änderung des Namens, der Organisation oder der E-Mail-Adresse eines Domaininhabers zusätzlich bestätigt werden.
Die standardmäßige Umsetzung ist ein FOA-Bestätigungsprozess (Form Of Authorization), bei dem sowohl der alte als auch der neue Domaininhaber dem Inhaberwechsel zustimmen müssen.

Neuer Bestätigungsprozess

Bei einer Inhaberänderung erhalten dann sowohl der alte als auch der neue Inhaber eine Benachrichtigung via E-Mail, in der sie dem Wechsel durch Anklicken eines mitgelieferten Links, der auf eine neutral gehaltene Website führt, zustimmen müssen. Die Absenderadresse dieser E-Mail ist ebenfalls neutral gehalten und lässt keine Rückschlüsse auf den dahinter liegenden Registrar zu.
Wenn die E-Mail-Adressen übereinstimmen, wird nur eine Benachrichtigung verschickt.
Dieses Überprüfungsverfahren wird von Paragraph II.C.1.1.6 der ICANN Transfer Policy vorgeschrieben.
Solange die Inhaberbestätigung noch nicht abgeschlossen ist, werden im Domain-Bestellsystem sowohl die alten wie auch die neuen Inhaberdaten angezeigt.

60-tägige Transfersperre

Nach Abschluss der Validierung tritt automatisch eine 60-tägige Transfersperre („Transfer Lock“) der betreffenden Domains in Kraft, d.h. nach einem Inhaberwechsel wird der Transfer-Out einer gTLD gesperrt. Dazu wird für alle betroffenen Domains ein automatischer Lock-Status gesetzt, sofern die Domain nicht bereits mit einem Lock-Status gegen ausgehende Transfers gesichert war. Die Transfersperre kann jedoch vom neuen Inhaber beim Approval per Opt-Out Verfahren (Entfernen eines Häkchens beim Bestätigungsprozess) deaktiviert werden. Dieser Status kann während der 60 Tage dann nicht zurück gesetzt oder unterbrochen werden.

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