Registrierungsvoraussetzungen für .swiss Domainamen
-> BAKOM
-> WHOIS
Zur Zuteilung eines Domain-Namens sind berechtigt:
- Schweizerische öffentlich-rechtliche Körperschaften (Bund, Kantone, Gemeinden) oder Organisationen des öffentlichen Rechts;
- Im Schweizerischen Handelsregister eingetragene Einheiten, die ihren Sitz sowie einen physischen Verwaltungssitz in der Schweiz haben (im Handelsregister eingetragene Unternehmen, -Vereine, Stiftungen, Einzelfirmen);
- Vereine und Stiftungen ohne Eintrag im Schweizerischen Handelsregister, die ihren Sitz sowie einen physischen Verwaltungssitz in der Schweiz haben.
Zweigniederlassungen von ausländischen Gesellschaften sind nicht berechtigt. Natürliche Personen können vorläufig kein Registrierungsgesuch einreichen (mit Ausnahme von im Handelregister eingetragenen Personen).
Weitere Voraussetzungen -> https://www.nic.swiss/nic/de/home/registrieren-sie-ihre-swiss-domain/registrierungsvoraussetzungen.html